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Lohndumping

  • SEV: Haltung des BAV im Fall Crossrail nicht akzeptiert

    Das Bundesamt für Verkehr hat heute die Klage der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV abgewiesen. Der SEV forderte seit 2014, dass dem Bahnunternehmen Crossrail der Netzzugang entzogen wird, da Crossrail Löhne zahlt, die weit unter dem branchenüblichen Niveau liegen. Das BAV kommt in seiner Begründung hingegen zum Schluss, Crossrail zahle branchenübliche Löhne. Der SEV stellt sich klar gegen die Definition der Branche, wie sie das BAV vornimmt. Er wird den Entscheid des BAV analysieren und einen Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht prüfen.

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