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DB Regio Franken

  • Dieselnetz Nürnberg: BEG und DB Regio Franken unterzeichnen Vertrag

    Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Schienenpersonen­nah­verkehr (SPNV) in Bayern plant, finanziert und kontrolliert, hatte der DB Regio Franken nach einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung am 04.01.2016 den endgültigen Zuschlag erteilt. Die Betriebsaufnahme erfolgt am 09.06.2019, der Vertrag läuft bis zum 14.06.2031. Der Umfang beträgt etwa 3,3 Millionen Zug­kilometer pro Jahr. Der Geschäftsführer der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), Johann Niggl, und der Vorsitzende der Regionalleitung der DB Regio Bayern, Hansrüdiger Fritz, haben heute das künftige Betriebskonzept vorgestellt und den Verkehrs­durchführungsvertrag mit ihrer Unterschrift besiegelt.

  • Main-Spessart-Express geht im Dezember 2015 an den Start

    Im Dezember dieses Jahres ist es so weit. Der Main-Spessart-Express (MSX) geht auf die Schiene. DB Regio Franken hat 2013 die europaweite Ausschreibung auf der Strecke Bamberg – Schweinfurt – Würzburg – Gemünden – Aschaffenburg – Frankfurt (Main) gewonnen. Der MSX sollte mit 12 vierteiligen Doppelstocktriebzügen (48 Wagen) der neuesten Generation des Herstellers Bombardier Transportation ab 13. Dezember 2015 gefahren werden. Diese stehen laut Aussage des Herstellers zum Start des MSX leider nicht zur Verfügung.

  • Modernisierung der Reisezugwagen der S-Bahn Linie 2 abgeschlossen

    Am 26.07.2012 stellten DB Regio Franken und die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) gemeinsam einen der zwölf modernisierten S-Bahn-Züge im Nürnberger Hauptbahnhof vor. Seit Februar 2011 wurden 48 Reisezugwagen einem umfassenden Redesign unterzogen. Nun kommen auch die S-Bahn-Kunden der Linie 2 in den Genuss von attraktiven, hellen und freundlichen Fahrzeugen mit zeitgemäßem Design. Die BEG, die den bayerischen Regionalverkehr im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, beteiligte sich an den Umbaukosten knapp zur Hälfte aus sogenannten Pönalemitteln. Das sind Strafgelder, die die Verkehrsunternehmen bei Qualitätsmängeln wie z. B. Unpünktlichkeit an die BEG zahlen müssen.

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