Das Eisenbahnverkehrsunternehmen Keolis Deutschland GmbH & Co. KG hat im Nachprüfungsverfahren zur Vergabe des "Teutoburger Wald-Netz" am 16.03.2015 sofortige Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen die erstinstanzliche Entscheidung der Vergabekammer Münster eingelegt. Diese hatte den Aufgabenträgern aufgegeben, das Verfahren in den Stand nach Auftragsbekanntmachung (Mai 2014) zurückzuversetzen und keinem der abgegebenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.