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VTG Rail Assets

  • Bundeskartellamt: CIT und VTG dürfen unter aufschiebender Bedingung fusionieren

    Das Bundeskartellamt hat heute den Erwerb der CIT Rail Holdings (Europe) S.A.S. durch die VTG Rail Assets GmbH unter einer aufschiebenden Bedingung freigegeben. Die Unternehmen dürfen ihre Fusion erst dann vollziehen, wenn sie zuvor einen wesentlichen Teil des Zielunternehmens an ein unabhängiges drittes Unternehmen abgeben.

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