Das Bundeskartellamt hat die Ermittlungsverfahren gegen Hersteller von Bahnschwellen aus Beton und Holz abgeschlossen und gegen einen Hersteller von Betonschwellen ein Bußgeld verhängt. Die Verfahren wurden 2012 eingeleitet, nachdem sich im sogenannten Schienenverfahren (vgl. Pressemitteilungen vom 05.07.2012 und 11.07.2013) Hinweise auf Absprachen ergeben hatten.