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Trassenkonflikt

  • BAV: Fahrrechte auf der Schiene neu zugeteilt

    Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes hat das Parlament neue Instrumente zur Nutzung des Schienennetzes durch Personen- und Güterverkehr geschaffen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat diese nun erstmalig angewendet und den Netznutzungsplan für 2018 verabschiedet. Damit können insbesondere Trassen für den Güterverkehr gesichert werden. Allfällige Konflikte mit dem Personenverkehr sollen im Rahmen der konkreten Trassenzuteilung einvernehmlich gelöst werden.

  • NVR findet vorläufige Lösung bei Trassenkonflikt zwischen HKX und Mittelrheinbahn

    Im vergangenen Sommer wurde bekannt, dass der Hamburg-Köln-Express (HKX) ab dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember auch auf der linken Rheinstrecke von bzw. nach Frankfurt verkehren wird. Dabei wurde deutlich, dass es zu einem Trassenkonflikt mit der Mittelrheinbahn (MRB 26) kommen wird, in dessen Folge die von Transregio betriebene MRB 26 zu bestimmten Zeiten die Bahnhöfe Roisdorf und Hürth-Kalscheuren nicht anfahren kann, da HKX als Fernverkehrsbetreiber laut Eisenbahngesetzgebung Vorrang vor dem Nahverkehr hat. Dagegen protestierte die Zweckverbandsversammlung des Nahverkehr Rheinland (NVR) sowie die politischen Gremien vor Ort. Die NVR GmbH konsultierte anschließend auf Basis einer fraktionsübergreifenden gemeinsamen Resolution der Zweckverbandsversammlung sowohl Bundesnetzagentur (BNetzA) als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der SPNV-Aufgabenträger (BAG-SPNV). Ziel ist es, im Rahmen der Novellierung der Eisenbahngesetzgebung im Falle von Trassenkonflikten eine vorrangige Berücksichtigung des Nahverkehrs zu erreichen.

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