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Trassengebühr

  • Transdev: DB Netz muss unrechtmässige Trassengebühren zurückzahlen

    Die Berliner Transdev-Gruppe hat jetzt vor dem Landgericht Frankfurt am Main in ihrer Ansicht Recht erhalten, dass DB Netz, die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn (DB), unrechtmäßig erhaltene Entgelte im Zusammenhang mit der Nutzung von Schieneninfrastruktur zurückzahlen muss. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil vom 9.02.2017 (Az. 2-03 O 342/15) die Rechtsauffassung von Transdev und hat DB Netz dazu verurteilt, rund 1,3 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an die Transdev Regio Ost GmbH zurückzuzahlen.

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