Nach eingehender Analyse des gestern (28.04.2014) von der Vergabekammer Südbayern veröffentlichten Beschlusses zum Vergabeverfahren um die S-Bahn Nürnberg wird die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) Beschwerde gegen den Beschluss vor dem Oberlandesgericht München einlegen. „Auch unter eingehender Würdigung der Begründung der Vergabekammer Südbayern halten wir deren Rechtsposition für nicht zutreffend. Nicht zuletzt um die im Beschluss enthaltenen rechtlichen Grundsatzfragen für künftige Wettbewerbsverfahren zu klären, gehen wir daher in die zweite Instanz“, so Johann Niggl, Geschäftsführer der BEG.