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OLG Karlsruhe

  • Minister Hermann: Nach Gerichtsbeschluss Weg frei für attraktive Nahverkehrszüge in den Stuttgarter Netzen

    Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann hat sich erfreut über die heutige (29.04.2016) Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe zur Vergabe im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in den sogenannten Stuttgarter Netzen (Netz 1) geäußert. „Nach diesem Gerichtsbeschluss besteht endlich Klarheit, dass die Entscheidung des Landes korrekt war, den Zuschlag den Bietern Abellio und Go Ahead erteilen zu wollen und die Deutsche Bahn in diesem Netz wegen Angebotsfehlern bei den Mindestkriterien aus dem Wettbewerb auszuschließen. Nun können die in der Ausschreibung erfolgreichen Bieter die Vorbereitungen für die Betriebsaufnahme in Angriff nehmen. Für die Fahrgäste heißt das: viele Verbesserungen im zukünftigen regionalen Schienenverkehr “, so der Minister in Stuttgart.

  • OLG Karlsruhe: Vergabe Neckartal-Vergabe an Abellio bestätigt

    Die Abellio Rail Südwest GmbH wird ab Juni 2019 in zeitlich gestaffelter Weise die Schienenpersonennahverkehrsstrecken Stuttgart – Mühlacker – Pforzheim/Bruchsal, Stuttgart – Heilbronn – Mannheim/Osterburken und Stuttgart – Tübingen des Loses 1 (Neckartal) des Stuttgarter Netzes rechtsverbindlich übernehmen. Beim heutigen (29. April 2016) letztinstanzlichen Beschluss des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe wurde der Ausschluss der DB Regio AG vom Vergabeverfahren Stuttgarter Netz für alle drei Lose bestätigt, wie es bereits am 18. Februar 2016 von der Vergabekammer Baden-Württemberg entschieden worden war.

  • Netz Stuttgart: Mündliche Verhandlung vor OLG Karlsruhe

    Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) hatte im November 2015 ange­kündigt, den Zuschlag für das Los 1 Neckartal des Stuttgarter Netzes an Abellio Rail Südwest GmbH, einer Tochtergesellschaft der Abellio GmbH, erteilen zu wollen. Die DB Regio AG (DB) wurde vom Vergabeverfahren hingegen ausgeschlossen, da die Kosten des ersten Betriebsjahres die vorgegebene Marke von zehn Prozent in der Angebotskalkula­tion überschritten hatten. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat diese Rechtsauffassung des NVBW am 18.02.2016 bestätigt und den Nachprüfungsantrag der DB Regio AG zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer legte DB sofortige Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein, welche am heutigen Freitag mündlich verhandelt wurde.

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