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Netz Stuttgart

  • Netz Stuttgart: Mündliche Verhandlung vor OLG Karlsruhe

    Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) hatte im November 2015 ange­kündigt, den Zuschlag für das Los 1 Neckartal des Stuttgarter Netzes an Abellio Rail Südwest GmbH, einer Tochtergesellschaft der Abellio GmbH, erteilen zu wollen. Die DB Regio AG (DB) wurde vom Vergabeverfahren hingegen ausgeschlossen, da die Kosten des ersten Betriebsjahres die vorgegebene Marke von zehn Prozent in der Angebotskalkula­tion überschritten hatten. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat diese Rechtsauffassung des NVBW am 18.02.2016 bestätigt und den Nachprüfungsantrag der DB Regio AG zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer legte DB sofortige Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ein, welche am heutigen Freitag mündlich verhandelt wurde.

  • Abellio nimmt mit Unverständnis Klageankündigung der DB Regio zur Kenntnis

    Mit großem Unverständnis hat Abellio die Entscheidung der DB Regio zur Kenntnis genommen, gegen die eindeutige Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe sofortige Beschwerde einzulegen. Die Vergabekammer hatte am 18. Februar 2016 die Entscheidung der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), der Abellio Rail Südwest GmbH den Zuschlag für das Los 1 Neckartal des Stuttgarter Netzes zu erteilen, bestätigt und den Nachprüfungsantrag umfassend abgelehnt.

  • Vergabekammer bestätigt Zuschlag für Abellio im Stuttgarter Netz

    Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat die Entscheidung der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), der Abellio Rail Südwest GmbH den Zuschlag für das Los 1 Neckartal des Stuttgarter Netzes zu erteilen, nun bestätigt. Die DB Regio AG war bei der Ver­gabekammer gegen die Entscheidung des Landes, das Unternehmen aus dem Vergabever­fahren für das Stuttgarter Netz auszuschließen, rechtlich vorgegangen. Den Nachprüfungsan­trag hat die Vergabekammer abgewiesen. Gegen diesen Beschluss der Vergabekammer kann jetzt noch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe sofortige Beschwerde eingelegt werden.

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