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Leistungsvereinbarung (LV)

  • Leistungsvereinbarung 2013 - 2016 der SBB wird nicht aufgestockt

    Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB für die Jahre 2013 - 2016 wird nicht aufgestockt, da im Bahninfrastrukturfonds 2016 weniger Mittel zur Verfügung stehen als erwartet. Die SBB trägt deshalb die Mehrkosten für die Bahninfrastruktur auch im nächsten Jahr selbst. Dadurch können wichtige, baureife Projekte umgesetzt werden.

  • Bund und SBB einigen sich auf Leistungsvereinbarung

    Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die SBB haben sich auf einen Zahlungsrahmen von 7,632 Milliarden Franken für die Leistungsvereinbarung 2017 bis 2020 geeinigt. Dies sind 15 Prozent mehr als in der Leistungsvereinbarung 2013 bis 2016. Der höhere Zahlungsrahmen basiert auf der Notwendigkeit, mehr präventiven Unterhalt zu machen und auf dem Verkehrs- und Anlagenwachstum. Die SBB kann beim BAV bei nachgewiesenem Bedarf Zusatzmittel beantragen, um die Pünktlichkeit zu gewährleisten und auf Unvorhergesehenes reagieren zu können.

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