Die Bundesnetzagentur hat die Entgelte der DB Netz AG für die Nutzung von Zugtrassen in der Netzfahrplanperiode 2018/2019 genehmigt.
Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB Netz AG und weiteren Unternehmen Verfahren zur Festlegung des Ausgangsniveaus für Kosten und Betriebsleistungen eingeleitet.
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren eingeleitet, um die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen im Schienennetz der DB Netz AG zu überprüfen.
Die Bundesnetzagentur hat am 19. September 2016 eine Beschlusskammer für den Eisenbahnbereich eingerichtet.