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Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Bundes-GVFG)

Die Förderung von Projekten im Öffentlichen Personennahverkehr nach dem Bundes-GVFG läuft zum Jahr 2019 aus. Bund und Länder hatten diese Finanzierungsform im Zuge der Föderalismusreform zur Entflechtung der Aufgaben von Bund und Ländern vereinbart. Große Infrastrukturprojekte, deren Kosten mehr als 50 Mio. Euro betragen, werden nach dem GVFG Bundesprogramm bezuschusst. 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten kommen vom Bund, weitere 20 Prozent aus der Ko-Finanzierung des Landes. Die Vorhabenträger müssen einen Eigenanteil von 20 Prozent sowie die Planungskosten finanzieren. Eine Nachfolgeregelung für das Bundes-GVFG gibt es trotz des Drängens der Verkehrsminister der Länder bis-her nicht. Deshalb müssen ÖPNV-Vorhaben bis 2019 geplant, finanziert, gebaut und abgerechnet sein, wenn für sie Mittel aus dem Bundes-GVFG fließen sollen.

  • Bund signalisiert Unterstützung für Citybahn

    Der Bund hat eine Förderung der in Wiesbaden geplanten Citybahn in Aussicht gestellt. In einem Schreiben an den Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir erklärt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt seine grundsätzliche Bereitschaft, „das Vorhaben konstruktiv zu begleiten und – soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind – nach Maßgabe der verfügbaren Mittel anteilig zu fördern“. Al-Wazir wertete das am Freitag als „gute Nachricht für den Öffentlichen Nahverkehr in und um Wiesbaden. Die Citybahn wird zudem einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Schadstoffentlastung in Wiesbaden leisten.“

  • Regionalstadtbahn Neckar-Alb ist wichtiges ÖPNV-Projekt

    Das Land steht weiterhin zum ÖPNV-Projekt Regionalstadtbahn Neckar-Alb. „Dies ist ein Schlüsselprojekt für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Region Reutlingen/Tübingen", erklärten Verkehrsminister Winfried Hermann und Finanzminister Nils Schmid am Mittwoch nach einem Gespräch mit Vertretern der betroffenen Landkreise und der Stadt Tübingen. Die Minister boten dabei den Landräten Thomas Reumann (Reutlingen) und Günter-Martin Pauli (Zollernalbkreis), dem stellvertretenden Landrat Hans-Erich Messner (Tübingen) sowie dem Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer zusätzliche Sicherheiten für die Realisierung des ersten Moduls des Projekts Regionalstadtplan an.

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