Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf eines Eisenbahnregulierungsgesetzes vorgelegt, mit dem die europäische Eisenbahnrichtlinie 2012/34/EU in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Dabei geht es unter anderem um die Bemessung der Trassenpreise, die Begrenzung ihres Anstiegs und die Unabhängigkeit des Netzes.