Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. September 2015 beschlossen, dass die Privatbahnen, die im Rahmen einer Ausschreibung einen Verkehrsvertrag gewinnen, das für diese Verkehre eingesetzte Personal des vorherigen Betreibers mit übernehmen und für die Laufzeit des neuen Verkehrsvertrages zu den bisherigen Bedingungen beschäftigen müssen.