„Das am vergangenen Dienstag (14. Juni 2016), bekanntgewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu einer Klage von Stuttgart-21-Gegnern, ändert nichts an der vertraglich vereinbarten Finanzierungszusage des Landes Baden-Württemberg in Höhe von maximal 930,6 Millionen Euro.“ Dies teilte ein Sprecher des Verkehrsministeriums am Freitag in Stuttgart mit.