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(20.10.2014)

Der Bundesrat hält in einem Bericht zur Eisenbahn-Bergstrecke am Gotthard fest, dass diese auch nach Eröffnung des Basistunnels Ende 2016 eine grosse Bedeutung behält. Sie soll darum für den Erschliessungsverkehr und den touristischen Verkehr weiter betrieben werden. Der Bundesrat strebt aber an, die Betriebskosten zu senken. Wegen der offenen Entwicklung der Nachfrage ist periodisch zudem eine Neubeurteilung nötig – erstmals voraussichtlich 2025. Für eine Kandidatur der Gotthard-Bergstrecke für das Weltkulturerbe der UNESCO sollen weitere Abklärungen getroffen werden.


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Der Bundesrat hat heute einen Bericht zur künftigen Nutzung der Gotthard-Bergstrecke verabschiedet. Er erfüllt damit ein Postulat, das Ständerat Isidor Baumann (Uri) eingereicht hatte.

Der Gotthard-Bergstrecke kommt aus Sicht des Bundesrats aus raumplanerischen, regionalpolitischen und verkehrstechnischen Gründen weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Mit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels wird der bisherige Fern- und Güterverkehr der Eisenbahn durch den Gotthard-Scheiteltunnel jedoch weitgehend wegfallen. Vor diesem Hintergrund kommt der Bundesrat zu folgenden Schlussfolgerungen:

Die Gotthard-Bergstrecke soll im schweizerischen Eisenbahnnetz integriert bleiben und für den Erschliessungsverkehr sowie den touristischen Verkehr weiter betrieben werden.

Die Vereinbarungen mit den Verkehrs- bzw. Infrastrukturbetreibern für den Betrieb auf der Gotthard-Bergstrecke erfolgen im Rahmen der normalen, für die Bahninfrastruktur und Angebotsfestlegung gängigen Verfahren. Bis zum Auslaufen der SBB-Fernverkehrskonzession Ende 2017 wird das Angebot als Fernverkehr von der SBB erbracht. Wie das Angebot anschliessend definiert werden soll, wird derzeit geprüft.

Der unveränderte Erhalt und Weiterbetrieb der Bahninfrastruktur auf der Gotthard-Bergstrecke ist kostspielig. Es sind darum kostensenkende Massnahmen umzusetzen. Da der Verkehr über die Bergstrecke abnehmen wird, ist es zum Beispiel denkbar, die Abstände für Erneuerungsarbeiten zu vergrössern oder nicht mehr benötigte Anlagenteile zurück zu bauen.

Eine periodische Neubeurteilung der Situation ist aufgrund der unsicheren Nachfrageentwicklung notwendig. Verbindliche Beschlüsse zur mittel- und langfristigen Gestaltung der Gotthard-Bergstrecke können erst nach Vorliegen verlässlicher Daten zur Verkehrsentwicklung nach Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels getroffen werden. Aus heutiger Sicht wird dies frühestens 2025 der Fall sein.

Weil die Ausgestaltung des Angebots auf der Gotthard-Bergstrecke offen ist, beurteilt der Bundesrat eine Kandidatur für das Weltkulturerbe der UNESCO zum jetzigen Zeitpunkt als wenig erfolgversprechend. Er will vorläufig darauf verzichten. Die Möglichkeit für eine Kandidatur soll jedoch offen gehalten werden. Zu diesem Zweck sind Grundlagen zu erarbeiten, die es erlauben, verbindliche Aussagen zu den gesamtwirtschaftlichen Kosten und dem Nutzen einer Welterbe-Kandidatur Gotthard zu machen.

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