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(02.09.2014)

Die Kommission unterstützt den bundesrätlichen Vorschlag, den Schienengüterverkehr weiter zu stärken, dabei aber auf zeitgemässe Mittel wie Investitions- statt Betriebsförderung und organisatorische Massnahmen wie Netznutzungspläne zu setzen. Anträge, die Vorlage ökologisch verbindlicher oder strassenfreundlicher zu gestalten, hat die Kommission abgelehnt.


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Mit seiner Botschaft vom 30. April 2014 hat der Bundesrat einen Auftrag des Parlamentes erfüllt und eine Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche vorgelegt (14.036 Totalrevision des Gütertransportgesetzes ). Der Bundesrat beantragt mit verschiedenen Massnahmen die historisch gewachsenen Fördermittel zu bündeln und zu stärken. Dabei soll der Bund künftig insbesondere Infrastrukturen zur Förderung des Schienengüterverkehrs bereitstellen und mit organisatorischen Massnahmen wie Netznutzungs- und Netzzugangsplänen für einen Ausgleich der Interessen und für eine grösstmögliche Kapazität sorgen.

Die Kommission hat in einer breit angelegten Anhörung Vertreter der Kantone, der Eisenbahnunternehmen, von Wirtschaftsverbänden und Verkehrsorganisationen zu Wort kommen lassen. Sie stellt fest, dass die grosse Mehrheit der Angehörten die Vorlage des Bundesrates im Grundsatz begrüsst. Einige Anhörungsteilnehmer monierten, die Vorlage enthalte zu wenig konkrete Ziele für die Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene, andere wünschten Verbesserungen auch für die Strassentransportunternehmen. Der Handlungsbedarf wurde übereinstimmend bestätigt und die Kommission ist denn auch einstimmig auf die Vorlage eingetreten.

Auch im Rahmen der Detailberatung ist die Kommission mehrheitlich dem vom Bundesrat vorgezeichneten Weg des sanften Systemwechsels gefolgt. So hat sie einen Rückweisungsantrag mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, der vom Bundesrat eine Gesamtschau über alle Verkehrsträger verlangte. Ebenfalls mit deutlichem Mehr abgelehnt hat die Kommission verschiedene Anträge, welche für den Binnenschienengüterverkehr quantitative Verlagerungsziele und Aufträge im Sinn einer Grundversorgung festlegen wollten. Relativ knapp – mit 13 zu 12 Stimmen – angenommen hat die Kommission ein Anliegen der verladenden Wirtschaft, das darauf abzielt, dass die Erneuerungen von KV-Umschlagsanlagen und Anschlussgeleisen mit Bundesbeiträgen unterstützt werden können und zwar einheitlich bis zu einem maximalen Satz von 80%. Mit 16 zu 7 Stimmen hat die Kommission die Streichung eines Passus in Artikel 9 Gütertransportgesetz abgelehnt, der den Bundesbeitrag auf maximal der Höhe des Kantonsbeitrages festlegt. Eine Ausdehnung der Anschubfinanzierung von neuen Angeboten im Gütertransport von drei auf fünf Jahre hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Die Kommission hat mehr als die Hälfte der Detailberatung abgeschlossen. Sie wird die Beratung im nächsten Quartal zu Ende führen und die Vorlage kann voraussichtlich in der Wintersession im Nationalrat behandelt werden.
Die Kommission hat sich erneut mit der Frage des weiteren Vorgehens in Bezug auf den gescheiterten neuen Netzbeschluss (Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz) unterhalten. Knapp, mit 13 zu 12 Stimmen, hat sie entschieden, einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Felix Müri (13.440 Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz ) keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Ansicht, dass der neue Netzbeschluss nicht ohne weiteres in Kraft gesetzt werden kann, da dessen Finanzierung heute nicht gesichert ist. Die Frage des Nationalstrassennetzes soll aber im Rahmen der Diskussion zum neuen Strassenfonds NAF, der nächstes Jahr im Parlament zu beraten sein wird, angegangen und gelöst werden. Die Minderheit der Kommission stellt sich auf den Standpunkt, dass der Netzbeschluss an sich im Parlament unbestritten war und deshalb rasch umgesetzt werden soll.

Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Wintersession mit diesem Geschäft befassen. Folgt das Plenum der Mehrheit der Kommission, ist das Geschäft erledigt, obsiegt die Minderheit, geht es an die ständerätliche Verkehrskommission.

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